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Medien-und
Rundfunkrecht << zurück
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Wir sind Experten bei der Durchsetzung und Abwehr von Rechtsansprüchen wegen Kreditschädigung und übler Nachrede. Diese Ansprüche reichen von zukünftiger Unterlassung und Widerruf bis hin zu finanziellen Entschädigungen, wenn die rechtswidrigen Behauptungen durch ein Medium verbreitet wurden. Die umfassende Judikatur in diesen Rechtsbereichen verlangt nach besonderen Kenntnissen, die wir uns im Laufe der Jahre durch unsere Tätigkeit aneignen konnten.
Das Rundfunkrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen. Egal ob bei der Bewerbung und Beantragung um Lizenzen bei den nationalen Regulierungsbehörden oder in Verfahren der Werbebeobachtung, wir helfen Ihnen gerne. Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherbaum hat sich zuletzt, als Mitglied der Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes, der Digitalen Plattform Austria, auch intensiv mit neuen Medienentwicklungen (Digitales Fernsehen, mobiles terrestrisches Fernsehen, etc.) auseinandergesetzt.
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