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Urheberrecht << zurück
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Die Rechte von Herstellern eigentümlicher geistiger Schöpfungen,
wie Lichtbilder, Grafiken, Websites, etc., werden leider immer
noch oft ignoriert. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum
geht, unrechtmäßige Verwertungen (wie Kopien, Vorträge
und Aufführungen, etc.) Ihrer Werke abzustellen und Ihnen
das dafür zustehende Entgelt samt Schadenersatz zu verschaffen.
Freilich unterstützen wir Sie auch bei der Errichtung von
Verträgen über die Einräumung von Werknutzungsrechten
und -bewilligungen, seien es Verlagsverträge, Tonträgerverträge,
Filmverträge oder auch Verträge über die Erstellung
einer Website. |
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