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Vereinsrecht << zurück
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Wir unterstützen Sie bei der Gründung eines Vereins
und der Erstellung der Statuten. Seit Inkrafttreten des VereinsG
2002 ist die Vorschaltung eines Vereinsschiedsgerichtes zur
Beilegung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins gesetzlich
verpflichtend. Wir vertreten Sie sowohl vor dem Schiedsgericht
als auch vor ordentlichen Gerichten. |
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